Wir haben eine Löschungsbewilligung für eine Briefhypothek erhalten.
Im Text lautet es:
...in Abt. III unter Nr. 3 eine Gesamthypothek für ein Tilgungsdarlehen von ....DM eingetragen.
Wir bewilligen hiermit die Löschung dieser Gesamthypothek im Grundbuch.
Lt. Grundbuchstand ist die Hypothek nur auf einem Blatt eingetragen, nirgendwo anders.
Ist die Bezeichnung "Gesamthypothek" schädlich, obwohl es sich nur um eine "einfache" Hypothek handelt.
Muss ich den Gläubiger auffordern, seine Löschungsbewilligung abzuändern ?
Vielen Dank im voraus
für hilfreiche Antworten
proadvonot/BV Recht