Guten Morgen!
Ich habe folgendes Problem:
Gläubiger hat bei DS Landsiedlung gepfändet und zur Einziehung überwiesen. Die Landsiedlung ist ein Kunde des Regierungspräsidiums. Die Drittschuldnererklärung wurde vom Regierungspräsidium abgegeben, obwohl diese nicht im PfÜB drin stehen.
Jetzt die Frage: Ist die Drittschuldnererklärung wirksam? Kann das Regierungspräsidium überhaupt für die Landsiedlung eine Erklärung abgeben? Verstrickung wirksam entstanden? Oder geht PfÜB ins Leere?
Liebe Grüße und einen stressfreien Tag!