Sämtliche Erben haben das Erbe ausgeschlagen.
Dann kann man auch flott das Fiskuserbrecht feststellen und hätte einen Handlungsbefugten. Bei den Beträgen verzichte ich auch auf eine öffentliche Aufforderung. Finde ich immer glücklicher als eine Hinterlegung (wenn der Sachverhalt so eindeutig ist).
Genau wie Mata würde ich vorgehen. Ist wirklich kein Aufwand und der Fall ist sachgerecht abgeschlossen