Nachlasspflegschaft oder Hinterlegung bei nur Geldvermögen?

  • Sämtliche Erben haben das Erbe ausgeschlagen.

    Dann kann man auch flott das Fiskuserbrecht feststellen und hätte einen Handlungsbefugten. Bei den Beträgen verzichte ich auch auf eine öffentliche Aufforderung. Finde ich immer glücklicher als eine Hinterlegung (wenn der Sachverhalt so eindeutig ist).

    Genau wie Mata würde ich vorgehen. Ist wirklich kein Aufwand und der Fall ist sachgerecht abgeschlossen

  • Einer "meiner" Nachlasspfleger hat vor Kurzem aus einer nicht gerade ordentlich aussehenden Wohnung -von mir wohlwollend umschreiben- knapp € 250.000,00 in Bargeld geholt. Und im Ausland gibt es auch noch Grundbesitz. Ich ging bei der Anordnung der Nachlasspflegschaft eigentlich von einer Nullnummer aus. Gerade werden im Ausland die gesetzlichen Erben (ferner Ordnung) ermittelt. Hätte ich ohne öffentliche Aufforderung das Fiskalerbrecht festgestellt, würde sich unser Fiskus freuen. Aber leider ... . Es war damals so ein Bauchgefühl meinerseits.

    Und bei einfach gelagerten Fällen halte ich es bei TL: ein Bericht, Nachlassverzeichnis mit Schlussrechnungslegung, Vergütungsantrag und weglegen.

    @dupin: ja, manchmal ist die Feststellung des Fiskalerbrechts -mit m.E. zwingenden Erbenaufgebot- der mühsamere Weg als die Anordnung einer Nachlasspflegschaft mit kurzem Prozess bei Dürftigkeit des Nachlasses. Das "Weglassen" des Erbenaufgebots halte ich für fragwürdig.

  • Ich gehe mal davon aus, dass der Erblasser im vorstehenden Fall auch Ausländer war. Da wäre man nach altem Recht ganz schön ins Schlingern gekommen, wer denn nun Erbe geworden ist und wo der Ansprechpartner sitzt. In so einem Fall gabs bei mir immer nur den Weg Nachlasspflegschaft.

  • Hänge mich mal dran...

    Habe einen Nachlass von ca. 129 € (Geld ist auf dem Konto der Erblasserin), der meiner Meinung nach einfach hinterlegt werden sollte, so dass keine NL-Pflegschaft anzuordnen wäre.

    Die Bank möchte jedoch keinen Hinterlegungsantrag stellen, sondern das Geld mit einer eigenen Forderung verrechnen.. Muss ich mich da einschalten oder akzeptiert ihr das und legt die Akte mit dem Vermerk, dass der Nachlass aufgebraucht ist weg? :gruebel:

  • LINDA:

    Weglegen

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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