Wer kann helfen? Die Lösung ist noch nicht gefunden. Ein komplizierter, aber interessanter Fall.....
Hier: Antrag ein Abgabe der Vermögensauskunft gem. 802 c ZPO gegen eine
GmbH & Co.KG mit 3 Kommanditisten (alles juristische Personen). Die pers. haft. Ges./Komplementärin (eine GmbH) ist lt. Register aufgelöst und über ihr Vermögen ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden (läuft noch lt. InsoVerw.).
Die GmbH hat aber keinen GF mehr (ist also führerlos).
Frage:
Befindet sich die GmbH & Co. KG nun automatisch in Liquidation und werden somit die 3 Kommanditisten (alle juristische Personen) zu Liquidatoren der GmbH & Co. KG?
oder: Bleibt die GmbH bis zur Vollbeendigung, (Abschluss des Insolvenzverfahrens)
persönlich haftende Gesellschafterin und als juristische Person erhalten, d.h, sie scheidet nicht automatisch aus der Gesellschaft aus?
Ist ggf. der letzte GF somit zur Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet oder muss ggf. ein ges. Vertr. (Notgeschäftsführer o.ä.) bestellt werden?
Ich denke, die Kommanditisten können zwar passiv die Vertretung für die Gesellschaft übernehmen (bei Zustellungen), aber nicht aktiv (Abgabe der VAK).
Irgend eine IDEE oder Lösung. Würde mich wirklich freuen.:):):)