Hallo an alle fleißigen Mitdenker,
wollte mich jetzt nur mal kurz für die rege Teilnahme und den zahlreichen Hilfestellungen bedanken.
Geht man von der Weisheit der Massen aus (die hier ja zusätzlich noch Spezialwissen haben), sollte jetzt schon fast feststehen, dass die Zinsen nicht als mitgepfändet betrachtet werden dürfen. Denn inzwischen vertritt hier ja niemand mehr eine anderweitige Meinung.
Das gibt mir wiederum eine gewisse Sicherheit, die Einstellung weiterer Zahlungen an den Gläubiger unter allen Umständen durchzusetzen und mich entsprechend weit aus dem Fenster zu lehnen.
Ob der gesamte PfüB von Anfang an unwirksam war... ich halte es für möglich, aber für uns dann doch für unerheblich, da die Unwirksamkeit nicht einfach so erkennbar gewesen wäre. Spannender finde ich da schon die Frage, wie die Schuldnerin nun die überzahlten Beträge zurückbekommt und ob wir entsprechend vom Gläubiger zurückfordern können. Ich meine, klar können wird fordern, aber ob der dann die Beträge zurückzahlt, steht ja noch auf einem anderen Blatt.
Wie ist Eure Meinung dazu? Sind wird als Drittschuldner für einen solchen Fall geschützt?