Ich habe in einem PfÜB-Verfahren eine "ungenannt ltd, GF Hein B." als Schuldner. Es gibt eine Uraltentscheidung des LG Hamburg betreffend eine ltd, die es nicht als Aufgabe des Vollstreckungsgerichts ansieht, einem Titel, der ins Leere geht zur Vollstreckung zu verhelfen. Wie sehen die Kollegen das?
Schuldner ist eine ltd
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Erzett -
11. Oktober 2005 um 12:27
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Genauso. Gläubiger ist Herr des Verfahrens und hat die Voraussetzungen zu schaffen für sein Begehren. Um mit der Werbung zu sprechen: Ohne Titel fehlt dir was...
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Hallo.
Also vielleicht habe ich ja ein Brett vor dem Kopf - aber ich verstehe die Problematik nicht...
Es gibt also einen Titel gegen (nennen wir sie) "ABC ltd.", GF : Hein B., was m.E. wohl eine rechtsfähige ausländische Form einer GmbH ist (sonst würde es wohl keinen entsprechenden Titel geben), die durch den GF vertreten wird.
und wieso geht jetzt der Titel ins Leere und worauf beruft sich das LG HH bei seiner Entscheidung ? -
@ Ralf und 13,
mir geht's wie bishop. Wo ist das Problem? Seit der EuGH-Entscheidung
v. 2002 sowie einer BGH-Entscheidung v. 2003 ist die Rechtsfähigkeit der Ltd. auf deutschem Boden kein Diskussionsthema mehr.
Wieso soll(te) der Vollstreckungstite ins Leere gehen?
Bitte weitere Infos an den Unwissenden
Gruß
HuBo -
Ich könnte mir eher vorstellen, dass nicht der Titel, aber die Vollstreckung ins Leere gehen könnte, da eine Ltd. ja nur ein Stammkapital von 1 € haben muss, um zu entstehen, die Gläubiger also keine Sicherheit haben. Aber das prüft das Vollstreckungsgericht ja nicht, ich seh also irgendwo das Problem auch nicht...
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markus : Wenn wir darauf abstellen könnten, würde ich ca. die Hälfte der Pfübse (Kontenpfändung bei "berufsmäßigem" ALGII-Bezug (Sozialhilfeempfänger in 3. Generation) gem. VV; schon ca. 20x das Konto des Sch. gepfändet, etc. etc.) nicht erlassen ...
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Die ltd ist auch im Ausland nicht eingetragen, es liegt lediglich eine derartige Gewerbeanmeldung vor. Und die LG-Entscheidung ist so 10 Jahre älter als die EuGH-Entscheidung.
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Ltd. nicht in England eingetragen? Dann gibt es die juristische Person ja gar nicht und irgendjemand tritt mit dieser Bezeichnung im Rechtsverkehr auf? Hört sich nach einem Fall für den Staatsanwalt an.
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@Ralf Zeigermann : Der Titel ist doch erlassen, mit Klausel versehen und zugestellt - oder ? Also : Nochmal : Wo ist das Problem mit der Vollstreckung ? Wenn die (Schein- ?) Ltd. Forderungen gegen Dritte hat, sollte man diese doch wohl aus dem Titel heraus pfänden können... ?!!
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zur Ltd gibt es aktuell (mit CD) ein interessantes Buch bei "Momento Rechtshandbücher) im Momento Verlag.
der EUGH hat die Ltd auch für die BRD für möglich zulässig und prozeßfähig erklärt.
mehr zur Ltd zusammengetragen unter
http://5376.rapidforum.com/topic=100977798446
http://5376.rapidforum.com/topic=101382922128
http://5376.rapidforum.com/?action=recent…ings=Beitr%E4ge -
irgendwie unlogisch, anzunehmen, den schuldner gäbe es nicht, wenn er seinerseits von einem drittschuldner (angeblich) was zu kriegen hat, was gepfändet werden soll.
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