Hallo,
wie vertreten die Klägerin und haben gegen drei Beklagte Räumungsklage erhoben. Bekl. 1 = Hauptmieterin, Bekl. 2 und 3. = Untermieter der Bekl. 1.
Die Bekl. zu 3 und die Klägerin haben sich jetzt außergerichtlich geeinigt und zwar so zu den Kosten "Außergerichtliche Kosten trägt jede Partei selbst, Gerichtskosten trägt die Klägerin". Wir müssen also die Gerichtskosten für die Klage gegen die Bekl. zu 3 tragen.
Wie ist das mit den Gerichtskosten, wenn gegen die 2 Beklagten noch das Verfahren läuft? Als Streitwert für die Klage haben wir nur die Jahresmiete der Beklagten zu 1 genommen. Hier hätten wir doch Jahresmiete der Bekl. 1 + Jahresmiete der Bekl. 2 + Jahresmiete der Bekl. 3 nehmen müssen; also alle drei Jahresmieten zusammenaddieren, oder?
Was passiert mit den Gerichtskosten, wenn die Klage gegen eine Partei zurückgenommen wird?
Meine Vermutung ist, dass wir eigentlich den Streitwert und die Gerichtskosten erhöhen müssten und ich dann sage: Bekl. 3 ist zu 50.00 € an dem Streiwert von insgesamt 170.000 € beteiligt, die 3 Gerichtsgebühren würden dann 1.638 € betragen bzw. wegen Klagerücknahme sich auf 1 Gerichtsgebühr reduzieren auf 546 €. Und dann müsste ich noch nach § 36 GKG diesen Abgleich machen, glaube ich, da ich ja unterschiedliche Streitwerte mit unterschiedlichen Gebührensätzen habe.....
Über eine schnelle Antwort wäre ich euch sehr dankbar, da die Sache sehr eilt
Vielen Dank und liebe Grüße
Kathi