Hallo,
ich verwalte als NL-Pfleger einen Nachlass, in dem u.a. Bankkonten auch in Spanien vorhanden sind. Ich habe der Bank eine notariell (und mit Apostille versehene ) übersetzte Kopie des Bestallungsbeschlusses übersandt - die Bank will ein explizites Schreiben vom Gericht, wonach ich berechtigt bin, Infos von ihr zu bekommen. Gericht sagt, gibt es nicht, weil ja der Beschluss da ist. Was nun??
Danke für Eure Hilfe!