Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:
Der Schuldner/ Eigentümer hat sowohl seiner Schwester als auch seiner Ehefrau eine umfassende Vertretungsvollmacht erteilt. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Gesamtvollmacht gewollt sein könnte. Ich frage mich jetzt aber, ob der Schuldner sich durch mehrere Vertreter im Termin vertreten lassen kann und was ist, wenn die Vertreter jeweils sich widersprechende Anträge stellen.