• Die andere Seite würde es Gründlichkeit nennen.

    Soviel dazu.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • War es aber so ein Kollege, der Rückstände von Monaten aufgetürmt hat, denke ich auch, dass er die dann selber erledigen muss.

    ich denke mal, dass dann die Verwaltung gefragt ist. Sie muss dafür Sorgen, dass die Arbeit einigermassen gerecht verteilt wird und die anderen Kollegen sich am Abbau der Berge beteiligen.

    Hier lag das Entstehen von Riesenaktenresten nie an einer ungerechten Verteilung, sondern stets an extrem umständlicher Bearbeitung oder Faulheit / Langsamkeit des betr. Kollegen.

    Dann halte ich die Abarbeitung durch denselben Kollegen unter dem Gesichtspunkt der Fairness und Kollegialität für wichtig und richtig. Es sei denn, der Kollege ist von einem Tag auf den anderen weg...

    Sofern sich ein Dezernatswechsel vorher ankündigt, bin ich übrigens der Ansicht, dass der Betreffende selbst schon so fair sein sollte und die Abarbeitung der ggf. vorhandenen "Aktenleichen" angeht. Sicher kann man nicht immer alles schaffen, aber bei gezeigtem Willen kann man über den Rest reden.

    Geregelt ist es hier leider auch nicht ausdrücklich, was aber zum Glück entbehrlich ist, da die Mehrheit der Kollegen fair miteinander umgeht.

  • Die andere Seite würde es Gründlichkeit nennen.

    Soviel dazu.

    Wobei Gründlichkeit ja nicht ausschließt, dass man kollegial ist ;)..

    Unschön wird es in meinen Augen doch erst dann, wenn gründlich oder nicht gründlich arbeitende Kollegen sich ohne Scheu beim Dezernatswechsel ihrer "Problemakten" entledigen. Dass eine tagfertige Übergabe nur in den wenigsten Abteilungen zu schaffen ist, dürfte offensichtlich sein und wird sicher auch nicht überall erwartet. Ärgern tut man sich aber zurecht über Akten, die vielleicht nicht ohne Grund schon ewig geschmort haben und dann übergeben werden oder wenn der betreffende Kollege die letzte Zeit vor einem (wissentlich anstehenden) Dezernatswechsel durch vieles, nur nicht durch Arbeitsleistung hervorsticht.

  • Dann halte ich die Abarbeitung durch denselben Kollegen unter dem Gesichtspunkt der Fairness und Kollegialität für wichtig und richtig.


    Primäre Aufgabe der Verwaltung muss es sein, im Interesse des Bürgers dafür zu sorgen, dass Aktenrückstände schnell aufgearbeitet werden.
    Wie man den Betriebsfrieden wahrt ist, ist zweitrangig, auch wenn man dort als Verwaltung sicher mehr Zeit investieren sollte. Was leistungsrelevant ist, gehört jedenfalls in eine Leistungsbeurteilung.

  • Im Grundsatz ja.

    Wenn wir jedoch ehrlich sind merken wir schnell, dass der Grundsatz nicht auf unseren konkreten Schreibtisch zutrifft.
    (Mal abgesehen von paradiesisch anmutenden zuständen beim promotor iustitiae)
    Schaue ich mir meine abzugebende Referate an, dann ist allen bekannt, dass gewürfelt wird. Jedoch hängt eine Geschäftsstelle einen Monat mit der Eingangsregistratur zurück, im anderen Teil siehts nicht anders aus, wo die Akten auf der GST gehortet werden.
    Meine Nachfolger bekommen einen gutgefüllten Tisch nebst gutgefüllten Schränken. Und keineswegs weil ich das so will, sondern weil es so ist. (Die wunderbare Kraft des Faktischen.)

    Und nun kommt jemand um die Ecke und sagt, naja, prüfe mal lieber nicht gründlich, ob die Neuanlage ausgeschütteter Fondsgewinne unter § 1811 BGB fällt sondern "schrubbe weg, was geht."

    Soviel dazu - im Übrigen kann ich dem Esel nur beipflichten.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

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