Habe hier ein Schreiben vorliegen, in dem das Aufgebotsverfahren bzgl. 2 verloren gegangener Sparbücher beantragt wird.
Sind hierfür 2 Akten (2 Vefahren) anzulegen oder können 2 Sparbücher in einem Verfahren gleichzeitig aufgeboten werden?
Weiter bin ich mir unsicher beim Geschäftswert. Gemäß Kommentar ist "Abzustellen ist auf das Interesse des Antragstellers an der Durchführung des Verfahrens.".
Das wäre ja eigentlich der volle Wert, da dieser nach Abschluss des Verfahrens von der Bank auch ausgezahlt wird? Oder nimmt man wie bei Grundschuldbriefen nur einen Bruchteil von 10-20 % des Wertes?
Da jeweils eine recht hohe Summe (zur Vereinfachung je 100.000,00 Euro) auf den Sparbüchern ist, macht dies einen erheblichen Unterschied bei der Vorschussforderung aus..
Daher 4 Möglichkeiten:
- 2x aus 100.000 = 1.026,00 EUR
- aus 200.000 = 873,00 EUR
- 2x aus 10.000 = 241,00 EUR
- aus 20.000 = 172,50 EUR
In welcher Höhe würdet ihr den Vorschuss anfordern?
Viele Grüße und vorab ein schönes Wochenende
Jotto