hallo,
für das Kind einer unverheirateten minderjährigen Mutter ist Amtsvormundschaft des Jugendamtes eingetreten. Nun kommt der Kindesvater und die minderjährige Mutter nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindesvaters und bitten, dem Kindesvater die elterliche Sorge zu übertragen.
Ist ein Gerichtsverfahren erforderlich oder endet die Amtsvormundschaft kraft Gesetzes , wenn die Kindeseltern- die KM mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter-
eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegen ?