Hallo liebes Forum,
ich habe einen amerikanischen Staatsbürger, der hier vor Jahren ein Testament in die Hinterlegung gegeben hat und nun in Amerika verstorben ist. Seine Frau teilte mit, dass es in Deutschland keinerlei Vermögen gibt. Das ihm ehemals gehörende Haus wurde bereits vor Jahren dem Sohn überschrieben.
Wer ist hier zuständig!?
§ 343 FamFG lässt mich da im Stich und auch mit der Entscheidung vom OLG Düsseldorf (RPfleger 2012, 542) komme ich nicht wirklich weiter...
Kann mir jemand helfen?
Liebe Grüße