Hallo, ich habe folgende Frage:
Schuldner hat im August 2012 Vermögensverzeichnis abgegeben. Im September 2013 hat er ein nachgebessertes Vermögensverzeichnis abgegeben.
Wann muss Schuldner erneut eine Vermögensauskunft erteilen? Nach altem Recht (3 Jahre ab 2012) oder neuem Recht (2 Jahre ab 2013)?
Vielen Dank!