Glaubhaftmachung Forderung bei Aufgebot Nachlassgläubiger

  • Ich habe hier ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss von Nachlassgläubigern.

    Dort wurde durch einen RA (vertritt einen Gläubiger) eine Forderung in einer bestimmten Höhe angemeldet. Beigefügt sind auch diverse Belege (VB, Rechnungen...). Allerdings ist in der Forderungsaufstellung, welche ebenfalls beigefügt ist, ein Betrag in Höhe von 32,13 EUR (für eine Strafanzeige) aufgeführt. Eine Abschrift der Strafanzeige liegt mir vor; jedoch fehlt ein Beleg bezüglich der entstandenen Kosten (gemäß Forderungsaufstellung) in Höhe von 32,13 EUR.

    Muss ich dies noch nachfordern? Ich würde sagen ja, da ich ja gucken muss, ob mir die Forderungshöhe glaubhaft gemacht wurde. Für die Kosten der Strafanzeige habe ich aber keinen Beleg oder sehe ich das zu kleinlich und es reicht die Abschrift der Strafanzeige aus?

    Ich muss doch, wenn mir ein Gläubiger eine Forderungsaufstellung übersendet (Hauptforderung, Mahnkosten, Kosten für Antrag Abgabe eV...), jeweils einen Beleg für die dort aufgeführten Beträge haben (Abschrift Antrag Abgabe eV, VB...) oder etwa nicht?


    Außerdem meldet die PVS (erstellt für Ärzte die Abrechnungen, die dies nicht selbst machen) eine Forderung in Höhe von insgesamt 1.500 EUR an. Aus der Betreffzeile ergibt sich, dass sich dieser Betrag aus 1.000 EUR für Arzt A, 200 EUR für Arzt B und 300 EUR für Arzt C zusammensetzt.
    Mir stellt sich jetzt die Frage, ob nicht die PVS die Beträge für jeden Arzt einzeln aufgeführt anmelden muss. M. E. ist doch der jeweilige Arzt der Gläubiger und nicht die PVS oder sehe ich das falsch?

    Die PVS hat auch nur die Rechnungen der einzelnen Ärzte nebst aktueller Forderungsaufstellung übersandt ohne die dort aufgeführten Positionen einzeln zu belegen (ZV- und EV-Antrag...).

    Dies führt mich wieder zu meiner obigen Frage: Müssen die einzelnen Positionen, die in einer Forderungsaufstellung aufgeführt sind, durch entsprechende Belege nachgewiesen werden?

    Ich bin der Meinung, dass ich die Belege nachfordern müsste, da ich ja nur so entscheiden kann, ob die Forderung glaubhaft gemacht wurde.

    Eine richtig schöne Akte, die ich da so kurz vor dem Wochenende auf dem Tisch habe...:(

    Danke schon einmal im Voraus für die hilfreichen Antworten, die hoffentlich kommen werden

    Gruß

  • ...
    hier häufen sich diese Anträge durch den RP, als Vertreter der Landesregierung und festgestellter Erbe.
    Meist lief parallel auch ein Nachlassinsolvenzverfahren, welches häufig mangels Deckung der Verfahrenskosten aufgehoben/nicht eröffnet worden ist.
    Dennoch fährt man nun diese Linie beim RP, um möglichst alle Restrisiken auszuschließen......

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

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