Hallo,
ich sitze hier gerade an einer PKH-Überprüfung. Aus den vorgelegten Unterlagen ist ersichtlich, dass die Beklagte 2012 einen Skiunfall hatte. Sie besitzt eine private Unfallversicherung, die ihr jetzt aufgrund des Unfalls einen Betrag in Höhe von 16.800,00 EUR ausgezahlt hat.
Ich bin mir unsicher, ob das eher so Richtung Schmerzensgeld geht, das man ja nicht berücksichtigt, oder ob ich mir da jetzt meine Prozesskosten abzwacken kann. Habe leider im Forum auch nichts dazu gefunden.
Was meint ihr?
Vielen Dank und VG