Hallo,
wir vollstrecken in das Gehalt des Schuldners in den Vorrechtsbereich wegen Kindesunterhalts (laufend und rückständig). Beim Arbeitgeber gibt es bereits eine Lohnpfändung in den Vorrechtsbereich, und zwar von einer Unterhaltsvorschusskasse für geleistete UVG-Zahlungen für ein anderes Kind.
Gibt es irgend eine rechtliche Möglichkeit, dass der laufende Unterhalt vor dem Anspruch des Jugendamtes befriedigt wird? Freiwillig will das Jugendamt den 1. Rang nicht aufgeben.
Danke vorab.
Liane