Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Es ist von der hiesigen Staatsanwaltschaft der Arrest über Gelder angeordnet worden. Das hiesige Landgericht hat dann die Zwangsvollstreckung in diese Gelder zugelassen.
Ich habe nun den Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf dem Tisch. Vollstreckt werden soll aus einem notariellen Schuldanerkenntnis. Sowohl der Schuldner, als auch der Drittschuldner sitzen außerhalb meines Bezirks.
Es wird nun die Meinung vertreten, dass mein Gericht trotzdem zuständig ist.
Ich find dafür aber keine Grundlage. Weiß jemand weiter?
(Falls der Sachverhalt zu ungenau ist, ergänze ich ihn gerne)
Liebe Grüße
Ani