Wir haben ein Urteil aus Zahlungsklage (derzeit nur einfache Ausfertigung), das gegen Sicherheitsleistung iHv. 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar ist. Ich bin angewiesen worden "so schnell wie möglich" zu vollstrecken, da die Beklagte nahe einer Insolvenz sei. Es käme auf Tage an, sagt mein Chef. Die Sicherheitsleistung haben wir schon hinterlegt (Hinterlegungsschein liegt mir vor). Ich will eine Kontenpfändung machen. Antrag auf Erlass eines PfÜB habe ich auch schon vorbereitet. Jetzt meine Fragen wegen der Beschleunigung:
1. Wird die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils von Amts wegen verschickt oder erst auf Antrag?
2. Wann wird die vollstreckbare Ausfertigung vom Gericht verschickt?
3. Kann ich damit dann sofort den PfÜB beantragen oder muss noch eine Frist abgewartet werden?
4. Habt ihr Erfahrungen (in Berlin) ob man die vollstreckbare Ausfertigung schneller persönlich bekommt (abholen) und ob man den PfüB persönlich sofort oder schneller bekommt?
Ich habe bisher immer nur KfB zur Vollstreckung gehabt, also Kleinkram und nicht so eilig, und da gibt es ja die Schuldnerschonfrist von 14 Tagen. Gibt's die bei solchen Urteilen auch? Gibt's bei Urteilen noch irgendwas zu beachten? Also es soll so schnell wie möglich gehen.