Zur Vollstreckung eines Urteils, das gegen Sicherheitsleistung iHv. 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar ist, haben wir (Kläger) Sicherheit hinterlegt. Der Beklagte hat freiwillig gezahlt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Möglicherweise wird der Beklagte auch noch Berufung einlegen.
Können wir die Sicherheitsleistung schon wieder herausgegeben verlangen und wenn ja, was für Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein? Zu einer Vollstreckung kommt es ja nun nicht mehr, selbst wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.