Firma mit Nachnamen eines Dritten

  • Hallo,
    bei uns ist eine Firma "NACHNAME Gartenmöbel e.K." eingetrtagen.

    Nun will der Inhaber aufhören. Eine Angestellte will das Geschäft übernehmen, jedoch nicht als e.K. Sie will eine UG mit neuer Firma gründen und dabei den Namen des Vorbesitzers in der Firma führen, also "Gartenutensilien NACHNAME Nachfolger UG (haftungsbeschränkt)".

    Geht das?

    Danke schon mal vorab!

  • Hallo,
    bei uns ist eine Firma "NACHNAME Gartenmöbel e.K." eingetrtagen.

    Nun will der Inhaber aufhören. Eine Angestellte will das Geschäft übernehmen, jedoch nicht als e.K. Sie will eine UG mit neuer Firma gründen und dabei den Namen des Vorbesitzers in der Firma führen, also "Gartenutensilien NACHNAME Nachfolger UG (haftungsbeschränkt)".

    Geht das?

    Danke schon mal vorab!

    Grundsätzlich kann man eine Firma auch unter einer anderen Rechtsform fortführen, hierzu ist es aber Voraussetzung, dass der Kern der Firma unverändert fortgeführt wird und dieser Kern ist nicht nur der Nachname, sondern auch der Teil "Gartenmöbel".
    Dieser soll aber nicht fortgeführt werden und daher handelt es sich hier nicht um eine zulässige Firmenfortführung mit Nachfolgezusatz, sondern um eine originäre Firma, bei der sämtliche Bestimmungen des Firmenrechts zu beachten sind.
    Zulässig wäre zum Beispiel "NACHNAME Gartenmöbel, Inhaber NACHNAME NEUER INHABER UG (haftungsbeschränkt)"

  • Danke Asuka, ich war zu spät...aber das mit den beiden Rechtsformzusätzen ist noch verwirrender für Dritte.

    Ich meine auch, dass es wie bei einer Erstanmeldung ohne Bezug zur ursprünglichen Firma zu sehen ist.
    Ich finde jedoch den Nachnamen des alten Inhabers und den Zuatz "Nachfolger" für die Erstanmeldung täuschend....weil eben keine echte Nachfolge eintritt. Der Neue will lediglich am selben Ort, im selben Gebäude, mit dem altbekannten Nachnamen eine neue Firma errichten.

  • Geht es um die Firma die die UG nach der Übernahme führen darf, oder um den Namen der UG der bei Gründung eingetragen werden darf?

    Da die UG wohl zum Zwecke der Übernahme und des anschließenden Betriebs der "NACHNAME Gartenmöbel KG" gegründet wird und spätestens nach der tatsächlichen Übernahme auch deren Firma verwenden dürfte (mit Inhaberzusatz), würde ich kein Problem mit dem Gründungsnamen der UG sehen.

    Es wird kein neuer Betrieb mit alten Namen errichtet, sondern ein bestehender Betrieb von einem neuen Inhaber weitergeführt.

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