Hallochen,
es geht um die Kostenfestsetzung ...
Ich habe ein Vollstreckungsverfahren in dem der Antrag des Schuldners zunächst Erfolg hatte. Gegen diesen Beschluss wurde die sofortige Beschwerde eingelegt und im Rahmen der Abhilfe (nach Vortrag neuer Tatsachen) der Antrag des Schuldners zurückgewiesen und diesem die Kosten auferlegt. Gegen diese Ablehnung ging der Schuldner in die sorfortige Beschwerde und diese wurde zu Lasten des Schuldners und zu dessen Kosten zurückgewiesen.
Nun beantragt der Gläubiger die Festsetzung einer 3500er Gebühr für das AG-Beschwerdeverfahren und einer 3500er Gebühr für das LG-Beschwerdeverfahren.
Irgendwie habe ich damit ein Problem ... hatte sowas schon mal jemand?