Unwirksamkeit der Ernennung des Notars als Testamentsvollstreckers

  • Verständnisfrage.

    Testator ändert handschriftlich sein notarielles Testament ab, weil der Rechtsanwalt, den er quasi zu einem Viertel als Erben eingesetzt hat, zur Abwicklung des Nachlasses, verstorben ist, dergestalt ab, dass eine andere Person anstelle des RA als Testamentsvollstrecker tritt, mit Vergütungsansage, der ¼ Anteil, wie der RA als Erbe erhalten hätte. Es ist auflagengemäß, ein Grundstück zu veräußern. Kann der TV das Grundstück dann nicht veräußern?

    Klar kann er, aber den Nachweis muß er dann halt in der geeigneten Form führen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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