Hallo,
ich habe hier einen Arrestbeschluss, der gemäß §§ 936, 922 II ZPO nach Spanien zugestellt werden muss.
Gemäß § 1069 ZPO ist das betreibende Gericht zuständig. Ist dann sicherlich das Gericht, dass den Arrestbeschluss erlassen hat?
Muss ich nun einen speziellen Antrag an das Gericht schicken (Formblatt) oder reicht ein formloser Antrag aus?
"Hiermit beantrage ich den beigefügten Arrestbeschluss nebst Anlagen an den Arrestgegner zuzustellen.
Eine Übersetzung ist nicht notwendig, da der Antragsgegner Deutscher ist und die deutsche Sprache beherrscht."
Diese ganzen Anlagen zum Ausfüllen sind doch vom Gericht auszufüllen, oder?
Danke Euch