Hallo Zusammen,
irgendwie habe ich gerade nur Mist auf dem Tisch:
Folgender Sachverhalt:
Person X möchte 50.000 € hinterlegen.
Person X ist Arbeitnehmer bei Y. Da Y dem X gekündigt hat, wurde ein Rechtsstreit geführt. In diesem wurde zunächst Y zur Zahlung von Annahmeverzugslöhnen verurteilt. Diese wurden zwangsvollstreckt. Allerdings der Bruttobetrag, also es wurden lediglich die Sozialabgaben und Steuern seitens des Y gezahlt, nicht aber die seitens des X.
Jetzt will X den Geldbetrag hinterlegen, da er meint, dass die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge Sache des Y sind und nicht des X.
Y hat keinen Beweis erbracht, dass sozialvers. gezahlt wurde (also reden ja nur vom AN Teil) und auch die Sozialträger haben mitgeteilt, dass nichts eingegangen wäre. Insofern also übereinstimmende Erklärung.
Hinterlegungsgrund? ME ist der Berechtigte sehr wohl bekannt und damit kein Hinterlegungsgrund gegeben.
Zudem fällt mir gerade aus ehemaliger M-Zeit ein, dass es mal was gab, wonach man Bruttolohn vollstrecken kann und dann selbst für die Abführung der Sozialversicherungsbeträge zuständig ist. Oder? Suche ich jetzt gleich direkt mal nach.
Ach ja und hat jemand ne MUSTER RMB für die Zurückweisung des Antrags?