Klauselberichtigung

  • Einen schönen guten Tag :)

    Ich habe eine schöne Akte geerbt, bei der 1993 ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde. Im Jahr 2004 ist dann die Klausel erteilt worden. Die Klauel ist auf der Urschrift ordnungsgemäß und vollständig angebracht. (soweit kein Problem)
    Nachdem mittlerweile einige Vollstreckungsversuche erfolgten, bemängelt nun ein Gerichtsvollzieher, dass auf der Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids für den Antragsteller, die Klausel zwar inhaltlich korrekt erteilt wurde, jedoch das Datum nicht vollständig angebracht wurde. Es ist lediglich der Tag und der Monat vermerkt worden, das Jahr jedoch nicht. (auf der Urschrift ist das Datum komplett vorhanden)

    Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich einen Klarstellungsvermerk, einen Berichtigungsbeschluss oder eine neue Klausel erteilen muss?
    Sollte ein Klarstellungsvermerk oder ein Berichtigungsbeschluss erfolgen, so wäre ich dankbar für Infos, wie diese auszusehen haben.
    Bei einer Neuerteilung müsste ich mir die lückenlose Rechtsnachfolge nachweisen lassen und das würde ich gerne umgehen, natürlich nur wenn möglich.

    Danke schonmal im voraus.

  • Nach dem Wortlaut von § 725 ZPO (auf den §§ 726, 727 ZPO Bezug nehmen) muss die Klausel nicht datumsmäßig bezeichnet werden (so auch Zöller/Stöber § 725 ZPO Rn. 3).
    Nach dem "a maiore ad minus" Schluss ist die Klausel damit erst Recht ordnungsgemäß, wenn sie sogar Tag und Monat der Erteilung erhält.
    Ein Befürfnis/Anspruch für eine Berichtigung besteht somit nicht. Der Gläubiger kann auf die Erinnerung gemäß § 766 ZPO gegen die Ablehnung der Vollstreckung durch den GV verwiesen werden.

    Gruß
    DD

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



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