"Umgangsrecht" mit erkrankter Mutter

  • Hallo,

    ich bräuchte schon wieder eure Einschätzungen für einen Fall:

    Ein Mann mittleren Alters möchte Beratungshilfe, weil er seine Mutter besuchen will. Diese steht unter Betreuung, Betreuerin ist seine Schwester, und die lässt ihn nicht ins Haus.

    Gibt es da irgendeine Art von eventuellem Anspruch?

    Zusätzliche Krux: Vor 2,5 Jahren hat der Antragsteller in der Angelegenheit einen Schein bekommen, das hat aber nix genutzt und seitdem hat er es nicht mehr versucht. Nu will er aber seine Mutter sehen. Er stellt sich daher (irgendwie ja berechtigterweise) auf den Standpunkt, dass hier auf jeden Fall eine Rechtswahrnehmung i.S.d. § 1 BerHG vorliegt.

    Habt ihr Ideen oder zufällig eine Norm etc.?

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