Umwandlung einer GbR in eine GmbH & Co. KG

  • Hallo, ich hätte noch folgende Variante:

    Im Grundbuch sind drei Brüder als Bruchteilseigentümer eingetragen. Sie gründen eine GbR, bringen ihre Miteigentumsanteile in die GbR ein (gleiche Anteilsverhältnisse). Es tritt eine GmbH (natürlich die der Brüder) in die GbR ein und durch Formwechsel entsteht eine GmbH & Cie. KG. Deren Eintragung wird unter Verzicht auf die Zwischeneintragung der GbR im Wege der Berichtigung beantragt.

    Streng genommen berichtige ich eine Eintragung, die ich nie vorgenommen habe. Geht das?

    Falls ja, wie trage ich das ein?

  • Hallihallo,

    ich habe eine ähnliche Konstellation. Im GB eingetragen ist eine GbR, bestehend aus einer Stiftung und einer nat. Person als Gesellschafter.

    Nun wird mir vorgelegt: Anmeldung der KG zum HR, in der erklärt wird, dass eine GmbH eingetreten ist und nun ein Rechtsformwechsel in eine GmbH&Co. KG erfolgen soll.
    Zudem ein Berichtigungsantrag i.d.F. des § 29 GBO (somit i.Zw. ein gemischter Antrag), welcher nur durch die neue GmbH&Co. KG erklärt wird und ein begl. Auszug aus dem HR.

    Ich hänge mich mal hier dran mit folgenden Fragen zur Rechtslage bis 31.12.2023:

    Für den vorherigen Eintritt des neuen Gesellschafters in die GbR im Wege der Anteilsübertragung dürfte eine UB notwendig sein (im Ergebnis Schöner/Stöber 16. Auflage Rn. 4297, Rn. 140a -> gebotener Voreintragungsgrundsatz § 47 Abs. 2 GBO a.F.)

    Wie sieht es mit den Eintragungskosten aus?

    Der Formwechsel selbst ist gebührenfrei, aber der - im Grundbuch aber auch verlautbarende (Schöner/Stöber aaO Rn. 140a, a.A. Bauer/Schaub 5. Auflage AT J Rn. 50 (Kettenübertragungen, wobei er m.E. lediglich die Verlautbarung unter einer neuen lfd. Nr. ablehnt, nicht aber die Nennung ihrer Grundlage zur Berichtigung des Gesellschafterbestandes) - Gesellschaftereintritt in die GbR ist doch gebührenpflichtig nach Nr. 14110 KV GNotKG und entsprechend dem Wert des Gesellschaftsanteils (Schöner/Stöber aaO Rn. 4358) oder etwa nicht? :gruebel:

    Ich würde wohl als Eintragungsgrundlage folgendes angeben

    Anstelle von 1

    lfd. Nr. 2 Grundstück GmbH & Co. KG, Posemuckel <<<Amtsgericht Posemuckel, HRA 4500>>>

    Sp. 4. Aufgrund Eintritt der GmbH als weitere Gesellschafterin in die XYZ GbR und infolge Formwechsel mit Firma und neuer Rechtsform (AG ….., HRA Nr……) gemäß Bewilligung vom , eingetragen am

    Was meint Ihr?

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