Hallo, ich hätte noch folgende Variante:
Im Grundbuch sind drei Brüder als Bruchteilseigentümer eingetragen. Sie gründen eine GbR, bringen ihre Miteigentumsanteile in die GbR ein (gleiche Anteilsverhältnisse). Es tritt eine GmbH (natürlich die der Brüder) in die GbR ein und durch Formwechsel entsteht eine GmbH & Cie. KG. Deren Eintragung wird unter Verzicht auf die Zwischeneintragung der GbR im Wege der Berichtigung beantragt.
Streng genommen berichtige ich eine Eintragung, die ich nie vorgenommen habe. Geht das?
Falls ja, wie trage ich das ein?