Hallo zusammen,
ich habe folgende Konstellation:
Grundstückseigentümerin ist eine Erbengemeinschaft, bestehend aus den 4 Geschwistern A, B, C und D.
Laut Testament hat jeder zu 1/4 geerbt.
Allerdings steht D unter Betreuung und ist nur als nicht befreiter Vorerbe eingesetzt. Nacherbin ist die Schwester A, welche auch die Betreuerin ist und gleichzeitig als Testamentsvollstreckerin fungiert.
Im Kaufvertrag ist A nun also als
-Erbin
- (zukünftige) Nacherbin
-Betreuerin von D und
- TV
aufgetreten.
Bedarf ein solches Rechtsgeschäft keiner betreuungsgerichtlichen Genehmigung?? Was ist mit 181 BGB?