Genehmigung Grundstücksverkauf Erbengemeinschaft

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgende Konstellation:

    Grundstückseigentümerin ist eine Erbengemeinschaft, bestehend aus den 4 Geschwistern A, B, C und D.
    Laut Testament hat jeder zu 1/4 geerbt.
    Allerdings steht D unter Betreuung und ist nur als nicht befreiter Vorerbe eingesetzt. Nacherbin ist die Schwester A, welche auch die Betreuerin ist und gleichzeitig als Testamentsvollstreckerin fungiert.

    Im Kaufvertrag ist A nun also als
    -Erbin
    - (zukünftige) Nacherbin
    -Betreuerin von D und
    - TV
    aufgetreten.

    Bedarf ein solches Rechtsgeschäft keiner betreuungsgerichtlichen Genehmigung?? Was ist mit 181 BGB?

  • Ich weiß, dass es auch andere Meinungen gibt, aber die herrschende geht davon aus, dass wenn ein TV handelt, keine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist. Das GBA muss nur die Entgeltlichkeit prüfen. Ein TV, der gleichzeitig Miterbe ist, gilt als von § 181 BGB befreit. In welcher Eigenschaft der TV auch als Betreuer Erklärungen abgegeben hat, hast Du nicht geschrieben.

    Aus Sicht des Betreuungsgericht muss natürlich ein Ergänzungsbetreuer zur Kontrolle der Betreuerin eingesetzt werden. Das hätte schon beim Erbfall geschehen müssen um zu prüfen, ob Annahme der Vorerbschaft besser als Ausschlagung und PT-Geltendmachung ist.

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