Hallo,
ich habe hier gerade eine Diskussion mit einem Rechtspfleger, der meinen Pfüb nicht erlassen will, weil ihm meine Verrechnung nicht passt.
Sachverhalt:
Schuldner zahlt Rechnung nicht
MB-Antrag
nach Zustellung des MB zahlt der Schuldner den Hauptforderungsbetrag und gibt in der Überweisung die Rechnungsnummer an
Beantragung VB unter Angabe der Zahlung
Jetzt will ich einen Pfüb machen, die Zahlung habe ich gemäß Zahlungsbestimmung auf die Hauptforderung verrechnet. Der Rechtspfleger sagt, dass das falsch ist und er deswegen den Pfüb nicht erlässt. § 367 BGB sieht vor, dass erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss erst auf die Forderung verrechnet werden muss. Er akzeptiert auch nicht den Kontoauszug als Nachweis, denn zum Zeitpunkt der Zahlung wusste der Schuldner schon von den weiteren Kosten. Er hätte noch dazu schreiben müssen "Hauptforderung".
Habe ich das bisher immer falsch gemacht?
Darf der Rechtspfleger deshalb meinen Pfüb nicht erlassen?