Nachweise zu Vollstreckungskosten

  • Hallo zusammen,

    ich bin da bei Matze.

    Ich beobachte immer wieder, dass mehrfach Gebühren für Vollstreckungsaufträge bei Wohnsitzwechsel geltend gemacht werden. Das ist ohne die Rechnung des Gvz gar nicht erkennbar.

    Bei Kombi-Aufträgen muss ich auch sehen, dass erst die Abgabe der VA beantragt wurde und erst nach Scheitern die Drittauskünfte beantragt worden sind (Feld M4).

    Die Anwälte bzw. deren Büropersonal kennen die Rechtsprechung oft nicht und versichern dann die Notwendigkeit, obwohl der BGH und die Obergerichte anders entschieden haben. Also lasse ich mir alle Belege vorlegen. Falls nicht, erfolgt Teilzurückweisung. Bisher habe ich deswegen noch nie ein Rechtsmittel gefangen.

    Liebe Grüße

    Nefili

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