Kann mir vielleicht einer von euch "auf die Sprünge" helfen?
Zwei Gesellschafter mit unterschiedlicher Beteiligung an der Gesellschaft liegen im Streit.
Das Verfahren soll nun vergleichsweise beilegt werden: Ein Gesellschafter scheidet aus und erhält eine Abfindung.
Maßgeblicher Wert ist mE doch der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters an der Gesellschaft, oder? Falls ja: + Abfindungsbetrag?
Vielen lieben Dank