Hallo,
ich bin bisher als Verfahrenspflegerin in Vergütungssachen bei Betreuungen tätig gewesen und dachte mit dem neuen Gesetz und den Pauschalbeträgen wird dies hinfällig. Dem ist aber nicht so, ich bekomme weiterhin die Verfahren mit den Vergütungsanträgen zur Stellungnahme zugeleitet und frage mich eigentlich..warum? Es ist irgendwie seltsam zu solchen Anträgen Stellung zu nehmen in denen ein Pauschbetrag beantragt wird.
Wie handhaben das andere Gerichte? Setzt ihr für Vergütungsanträge Verfahrenspfleger ein und mit welcher Begründung falls ja/nein.
Vielen Dank, herzliche Grüße
Mia