Hallöle, ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
TE vollzogen, Bauträger verkauft SE an Wohnung 1 an X. Vormerkung für X ist bereits eingetragen.
Nachtragsurkunde wird vorgelegt, es wird ein SNR an ST 1 dieser Wohnung zugewiesen, Antrag und Bewilligung für Zuweisung SNR.
Weiterer Antrag und Bewilligung zur Eintragung einer Vormerkung an diesem SNR.
Geht das so?
Nach Schöner/Stöber Rn. 2966 ist ein Anspruch auf Übertragung eines SNR an einen anderen WEigt. durch Vormerkung sicherbar. Hier erwirbt aber ein bisher nicht WEigt.