Ich bin neu in der Beratungshilfe, deshalb bitte nur kleine Watschen austeilen.
Der Vater von vier Kindern (alle minderjährig) geht zum Anwalt, dieser schreibt die Kindesmutter an, dass er den vollen Unterhalt nicht mehr zahlen kann. Die Mutter der Kinder geht seinerseits zum Anwalt und dieser schreibt den Anwalt des Vaters an.
Nun bekomme ich fünf Beratungshilfeanträge. Die Geschäftsstelle hat nur einen Vorgang eingetragen.
M. E. sind dies fünf Vorgänge, die alle zurückzuweisen sind, da sich die Familie an das Jugendamt wenden kann, AG Hannover, Beschluss vom 19.09.2005 - 813 BFH Aktenzeichen II 303/05.
Bin ich da auf dem richtigen Weg?