Aufhebung Gebäudeeigentum ohne Erklärung Nutzungsberechtigter?

  • Hallo,


    ich habe das Problem, dass die Stadt Eigentümerin eines Grundstück ist, bei welchem ein Nutzungsrecht für ein stark verfallendes Gebäude eingetragen ist. Die Stadt versucht nun seit mehreren Jahren Aufhebungserklärungen für das Nutzungsrecht zu erlangen. Dies ist aber vollständig nicht umsetzbar, da die ehemaligen Berechtigten verstorben sind und die Erbengemeinschaften aus 30 Erben bestehen. Die 30 Erben sind aber nicht mal nachgewiesen, da keine Erbscheine vorhanden sind und munter weiter gestorben wird. Auch ist nicht bekannt (aber möglich), ob der ein oder andere nichteheliche Kinder hat.
    Die Stadt möchte nun die Aufhebung des Nutzungsrechts ohne Erklärung aller (teilweise auch unbekannter) Erben erlangen.
    Ich habe leider bisher nichts gefunden, dass dies möglich wäre.
    Auch der Hinweis der Stadt auf eine Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht (v. 05.05.15, Az.: 9 C 12/14) finde ich nicht zutreffend.
    Hatte jemand einen ähnlich gelagerten Fall und weiß vielleicht zu helfen?
    Gibt es etwas, dass die Erklärung der Berechtigten, bei unbekannten Erben und unverhältnismäßigem Aufwand in der Ermittlung, ersetzen kann?

  • Die Vertreterbestellung bzw. Eigenbesitzerfeststellung erfolgt unkompliziert in einem Verfahren nach dem LwAnpG i.V.m. FlurbG. Die Stadt soll ein Verfahren nach dem LwAnpG beantragen.

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