Gibt es eine Lösung, wenn erst nach Jahren bemerkt wird, dass ein inzwischen voll abgewickelter Notar damals eine unvollständige Urkunde (hier Gesellschaftsvertrag) zum Handelsregister eingereicht hat.
Ich habe zwei Varianten:
a) Urkunde wurde papierschriftlich eingereicht (hier fehlt bei mir eine komplette Seite)
und
b) Urkunde wurde elektronisch eingereicht (hier ist der Seitenumbruch misslungen und ich habe auf der neuen Seite ein Satzfragment, welches eigentlich hätte gelöscht werden müssen).
Bei beiden Gesellschaften steht zur Zeit keine Veränderungsbeurkundung bzgl. Gesellschaftsvertrag an.
unvollständige Urkunden im Registerordner, einreichender Notar im Ruhestand
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hugo52 -
12. September 2016 um 10:23
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Verwahrer der Akten ausfindig machen, um Übersendung einer vollständigen Abschrift bitten, in Registerordner aufnehmen, § 21 GNotKG, fertig.
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Danke, aber zu b) keine Lösung, da der Text zuviel nicht aus der Urkunde verschwindet.
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Dann wird halt neu eingescannt (richtiger Seitenumbruch).
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