Zwangsvollstreckungsformular

  • Hallo,

    gilt die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung auch für die Pfändungsanträge im strafrechtlichen
    Ermittlungsverfahren ?

    Danke

  • Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28. September 2015 sind Vollstreckungsaufträge zur Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen vom Formularzwang ausgenommen. Dies gilt auch für die Beitreibung von Zwangs- und Ordnungsgeldern seitens der Gerichte.

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

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