Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ein minderjähriges Kind (12 J.) hatte einen Verkehrsunfall. Neben den Schadenersatzanprüchen schließen die Eltern eine zusätzliche Regelung zur Abfindung des Schadens ab, wonach das Kind 450.000 € erhält. Eine Bedingung u.a. ist, dass die Eltern das Kind pflegen.
Sofern die Eltern eine Pflegeeinrichtung beauftragen, müssen 250.000,00 € zurück erstatten werden.
Der Rückerstattungsanspruch soll durch eine Sicherungshypothek am Grundstück des Kindes gesichert werden.
Das Kind ist alleiniger Eigentümer des Grundstückes..
Für die Hypothekenbestellung benötigen die Eltern eine Genehmigung nach §§ 1643, 1821 BGB.
Und nun komme ich ins Spiel.
Hypothekenbestellungsvertrag soweit in Ordnung (kein Brief, keine Zinsen, Abtretung ausgeschlossen), jedoch soll sich das Kind wegen der Verpflichtung der Zahlung der sofortigen Zwangsvollstreckung nicht nur dinglich unterwerfen, sondern in sein gesamtes Vermögen.
Hiermit habe ich mein Problem; nicht vorteilhaft für das Kind.
Ich finde jedoch keine Rechtsprechung hierzu.
Kann jemand helfen???