Pfüb mit Auslandsbezug

  • Guten Morgen,

    ich habe einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vorliegen, der mit Kopfzerbrechen bereitet.

    Der Schuldner hat seinen Sitz in Frankreich.
    Drittschuldner ist eine SARL mit angeblicher Anschrift in meinem Gerichtsbezirk (?).
    Tatsächlich – G… macht´s möglich – betreibt eine Firma gleichen Namens unter der Anschrift einen Motorradhandel.

    Gepfändet werden sollen u.a. Ansprüche auf
    - Fortlaufende Auszahlung des Gewinnanteils,
    - Auszahlung dessen, was dem Schuldner als Gesellschafter bei deren Auseinandersetzung zusteht, sei es als Auseinandersetzungsguthaben, als Abfindung oder sonstige Vergütungen
    - Vergütung als Gesellschafter-GeschäftsführerZunächst überlege ich, ob ich überhaupt zuständig bin.

    Die Drittschuldnerin hat ihren Sitz offensichtlich nicht im Bezirk und betreibt hier nur ihren Handel.
    Eine Zuständigkeit ergibt sich über §§ 828, 23 ZPO für mich zumindest nicht auf den ersten Blick.

    Kann ich die o.g. Ansprüche aus der ausländischen Gesellschaft überhaupt pfänden?
    Auf den ersten Blick erscheint es mir möglich, aber ich habe keine Ahnung vom ausländischen Gesellschaftsrecht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!