Erblasserin war deutsche Staatsangehörige mit letztem Wohnsitz in Deutschland. Verstorben 2014. Das Verfahren war hier schon abgeschlossen mit einem Erbschein, der Vor- und Nacherbfolge ausweist.
Nun melden sich die Vorerbin und teilt mit, dass sich herausgestellt hat, dass ein schweizer Notar ein Testament beurkundet hat. Das Testament enthält lediglich ein Vermächtnis zu Gunsten der Vorerbin. Ändert also glücklicherweise nichts an der Erbfolge.
Aber wie ist nun die Vorgehensweise? Wer eröffnet das Testament? Das schweizerische oder das deutsche Nachlassgericht? Und wie gelangt das eröffnete Testament dann zu meiner Nachlassakte?
Kann mir jemand allgemein sagen, wie das Verfahren in der Schweiz abläuft?
Fragen über Fragen...