Guten Morgen,
ich stehe mal wieder auf dem Schlauch und brauche dringend Hilfe
Mir liegt ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hinsichtlich 2 Schuldnern (Ehegatte A und B) vor.
Nunmehr sollen nur die Renten des Ehegatten A gepfändet werden. Da hier bei zwei DS gepfändet werden soll, ist beantragt die Zusammenrechnung anzuordnen.
Ferner soll Ehegatte B nach §850c Abs.4 ZPO teilweise unberücksichtigt bleiben, da dieser Einkommen i.H.v. ca. 500 Euro hat.
Ich hatte jetzt schon die Vermutung, dass der PfÜB nur gegen Ehegatte A erlassen werden soll. Schließlich kann ich nicht erkennen, dass eine Forderung zugunsten B gepfändet wird.
Jedoch wurden die Ehegatten nicht als GS verurteilt, sodass dann vorliegend nur die Hälfte des titulierten Betrages gepfändet werden könnte.
Kann man den PfÜB wirklich so erlassen? Oder ist Ehegatte B zu streichen?