Anfangs hatten wir hier im Grundbuchamt eine nichtige Einigung im Kopf und kamen so auf die Lösung mit der Zurückweisung. Natürlich kamen wir wieder schnell davon ab, denn mit dieser Begründung bewege ich mich nicht nur auf dünnem Eis sondern auf gar keinem Eis.
In der Folge war es wie gesagt lediglich provokant gemeint und sollte die Diskussion anregen.
Verhandlungstermin für die einstweilige Verfügung ist nun am 3.4. -also sehr zeitnah- und den Termin und die hoffentlich baldige Entscheidung des Richters gilt es noch abzuwarten.