Hallo,
ich bin Rechtspflegerin in Thüringen. Mein Kind ist über meinen Mann gesetzlich krankenversichert und hat kindliches Asthma.
Ich würde gerne mit ihm zur Kur fahren, habe nun aber gehört, dass es bei den privaten Krankenversicherungen keine Mutter-Kind-Kur gibt, sondern dass mein Arzt mir eine Kur verschreiben müsste und der Kinderpneumologe meinem Kind gesondert.
Ich habe eben mit meiner Krankenversicherung telefoniert und der Mitarbeiter meinte, dass ich mir für mich selbst eine Kur verschreiben lassen müsste, dann müsste ich die Beihilfestelle um Kostenübernahme bitten und wenn die mir das "Okay" geben, müsste ich mich wieder an die Krankenkasse wenden.
Er meinte auch, dass die Zuzahlung abhängig wäre von der Kureinrichtung.
Kennst sich jemand mit dem Verfahrensablauf aus?
Ich hab schon ein Attest von der gesetzlichen Krankenversicherung meines Kindes bekommen, welches ich vom Kinderpneumologe ausfüllen lassen würde.
Muss die gesetzliche Krankenversicherung mir dann gesondert noch die Kur für mein Kind bewilligen?
Und wie läuft das dann ab, dass ich zusammen mit meinem Kind fahren kann, also gleiche Kureinrichtung und gleicher Zeitraum?
Vielen Dank schon mal!!