Der Schuldnerin wurde von der Bank das Konto gekündigt.
Das Konto befand sich Minus, kein P-Konto.
Auf dem Konto lasten zudem 3 Pfändungen.
Nach der Kündigung durch die Bank geht Arbeitseinkommen der Schuldnerin auf dem Konto ein. Die Bank erklärt die Aufrechnung mit der eigenen Forderung und behält das Geld ein.
Die Schuldnerin hat also jetzt keinen Cent, um ihrem Lebensunterhalt zu bestreiten.
Sie hätte jetzt gerne einen Beschluss, mit dem die Freigabe erfolgt.
Da das Konto aber nicht als P-Konto geführt wird (oder besser gesagt geführt wurde), das Konto kein Guthaben aufweist und die Aufrechnung der Bank keine ZV-Maßnahme darstellt, sehe ich keine Möglichkeit der Schuldnerin einen Beschluss zukommen zu lassen.
Übersehe ich hier etwas, oder muss die Schuldnerin jetzt damit leben, dass sie kein Geld für den laufenden Monat hat?
765a ZPR greift hier m.E. nicht.