Guten Morgen zusammen,
ich habe folgenden Antrag auf dem Tisch:
GL. beantragt gegen S einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Drittschuldner ist DS.
Gepfändet wird Anspruch G
die angeblich durch das Urteil des LG ( Ort und Aktenzeichen ) titulierten Zahlungsansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner.
Es wird angeordnet, dass der Schuldner die über die Forderung vorhandenen Urkunden, insbesondere das Urteil des LG gegen den DS gemäß § 836 Absatz 3 ZPO herauszugeben hat.
Nun meine Frage:
Ist es möglich, dass ich, titulierte Ansprüche des Schuldners pfänden kann sowie Herausgabe des Titels ?
Grüße