Wegen einem Vertretungsausschluss (Betreuerin und Betroffener sind in einer Erbengemeinschaft) wurde ein Ergänzungsbetreuer für den Aufgabenkreis Erbauseinandersetzung bestellt. Dieser ist Mitarbeiter in einem Verein.
Jetzt ist es hier so, dass die Mitarbeiter dieses Vereins Betreuungen nur übernehmen, wenn der Verein selbst als Ersatzbetreuer bestellt wird.
Der Richter hat daher nicht nur den Ergänzungsbetreuer bestellt, er hat zugleich den Verein selbst als 'Ersatz-Ergänzungsbetreuer' bestellt.
Habe über die SuFu nichts gefunden unter diesem Stichwort, aber ich wollte mal hören, ob anderorten auch Ersatz-Ergänzungsbetreuer vorkommen? Das kommt mir komisch vor!?
Schonmal allen schönes Wochenende!