Hallo ZVler,
ich soll ein Patent gegen einen Schuldner pfänden. In der Patenturkunde stehen neben dem Schuldner zwei weitere Erfinder. Bin im Moment ratlos, wie der Pfüb aussehen soll. Sind die anderen zwei Erfinder als Drittschuldner zu bezeichnen? Die Pfändung des Patents erfolgt m.E. durch Beschluss ohne Drittschuldner.
Kann mir jemand helfen?