Hallo,
in einer Akte habe ich einen Antrag auf Bescheinigung eines Vergleiches als europäischen Vollstreckungstitel. Dieser Vergleich ist jedoch ziemlich verwirrend und verschachtelt und selbst die Rechtsanwältin ist sich nicht ganz sicher, ob dieser Vergleich so vollstreckt werden kann. Die Parteien streiten sich jetzt die ganze Zeit, ob die Bedingungen, die im Vergleich genannt sind, bereits eingetreten sind. Darüber besteht akute Uneinigkeit.
Ich tendiere mittlerweile zu einer Zurückweisung des Antrags und grübel gerade darüber nach, welches Rechtsmittel hiergegen gegeben ist.
Ist es die sofortige Beschwerde oder nur die Rechtspflegererinnerung?
Liebe Grüße
Beany