Notarielle Urkunde (Kaufvertrag) ist mit Kopien der Genehmigungsurkunde für die Erklärung des vollmachtlosen Vertreters auf Verkäuferseite und mit der Kopie des Negativattests der Gemeinde verbunden.
Hatte das noch nicht in dieser Form ... bisher waren diese Dokumente eigentlich immer lose und im Original beigefügt.
Wird durch die Verbindung der Schriftstücke mit der Notarurkunde die Form des 29 GB gewahrt oder würdet ihr für die Kopien darauf bestehen, dass ausdrücklich bestätigt wird, dass die Original dem Notar bei Protokollierung vorgelegen haben ?